Arbeitsgruppe E-Voting im BMI

Die Gründung der Arbeitgruppe E-Voting im Bundesminister für Inneres im Frühjahr 2004 geht zurück auf die Intensivierung von inner- und außerösterreichischen Initiativen und Diskussionen rund um die Umsetzbarkeit und den Einsatz von E-Voting, unter anderem die Initiative der Testwahl zur ÖH-Wahl 2003 an der WU Wien und die veröffentlichten Empfehlungen des Europarates zu E-Voting.
Ihre Hauptaufgabe lag in der Erforschung der für die Implementierung von E-Voting bei österreichischen Wahlen für Wahlberechtigte im In- und Ausland notwendigen Erfordernisse, die Ergebnisse dieser Arbeit sollten in Form eines Abschlussbericht ausgearbeitet werden.
Die sich aus dieser Hauptaufgabe konkret ergebenden Einzelaufgaben waren:

  • Die Sichtung von E-Voting Projekten im In- und Ausland.
  • Eine Analyse des Diskussionsstandes betreffend den Einsatz von E-Voting außerhalb Österreichs, unter besonderer Berücksichtigung von Einsätzen in Europa.
  • Die Prüfung der Umsetzbarkeit der Empfehlungen des Europarates zu E-Voting, betreffend legistische, operationelle und technische Standards von E-Voting.
  • Die Feststellung der legistischen, technischen und ökonomischen Erfordernisse für die Umsetzung eines E-Voting Konzepts in Österreich.

Um diese Einzelaufgaben sinnvoll zu lösen wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet, eine zur Erarbeitung der legistischen Belange des E-Voting, eine für die Erarbeitung der technischen Belange, und eine weitere für die Analyse des E-Voting im internationalen Bereich.
Die kumulierten Ergebnisse der Arbeitsgruppe und aller Untergruppen wurden gemeinsam in Form eines Abschlussbericht, mit Anhang aller ausführlichen Abschlussberichte der einzelnen Unterarbeitsgruppen, am 15. November 2004 veröffentlicht.

Die Arbeitsgruppe zog aus den kumulierten Ergebnissen folgende Schlussfolgerungen betreffend E-Voting in Österreich:

  • Nach einer Neudefinition der Wahlrechtsgrundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechts durch den Verfassungsgesetzgeber ist die Durchführung einer Wahl mit zusätzlicher Wahlmöglichkeit mittels E-voting prinzipiell möglich.
  • Die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze muss auch im technischen Bereich sichergestellt werden.
  • Die Einhaltung der Empfehlungen des Europarates zu E-Voting würde, nach verfassungsrechtlicher Erlaubnis, keine besonderen rechtlichen oder technischen Probleme aufwerfen.
  • Die Mitglieder der Wahlbehörde müssen auch beim E-Voting in der Lage sein alle Schritte des Wahlprozesses zu überwachen, die abgegebenen Stimmen dürfen nur mittels eines gemeinschaftlichen Akt der Wahlkommission verwertbar sein.
  • Die Verwendung von Bürgerkarten zur Identifikation der Wahlberechtigten ist eine Voraussetzung um den für Wahlen notwendigen Sicherheitsstandard einzuhalten.
  • Die Kosten der Umsetzung von E-Voting in Österreich lassen sich noch nicht abschätzen, eine Aufteilung der Kosten zwischen dem Bund und den Gebietskörperschaften ist allerdings wahrscheinlich.
  • Die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze der geheimen und persönlichen Wahl bilden die größte technische Herausforderung, ebenso die Verhinderung von mehrfacher Stimmabgabe mittels der Verwendung verschiedener Medien.
  • Die elektronische Vernetzung aller Wahllokale erscheint kurzfristig nicht realisierbar, langfristig scheint sie jedoch möglich.
  • Vor der Einführung des E-Voting für Wahlen auf Bundes-, Länder- oder Gemeindeebene sollen zunächst Tests im kleineren Rahmen durchgeführt werden, insbesondere bei Wahlen von Interessensvertretungen und Kammern.
  • Nach Schaffung der notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist für die einwandfreie Durchführung einer Wahl mit E-Voting Möglichkeit mit einer mehrjährigen Vorlaufzeit zu rechnen, die Schaffung einer E-Voting fähigen zentralen Wählerevidenz und die breite Ausstattung der Bevölkerung mit E-Voting fähigen Bürgerkarten vorab, können diesen Zeitraum verkürzen.
  • Die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels E-Voting darf, auch auf lange Sicht gesehen, nur eine zusätzliche Möglichkeit neben der Stimmabgabe in traditioneller Form sein.

Quelle

  • Arbeitsgruppe „E-Voting“ im Bundesministerium für Inneres (2004): Abschlussbericht inklusive Berichte der Unterarbeitsgruppen

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begriffe/allgemein/arbeitsgruppe_e-voting_im_bmi.txt · Last modified: 2007/06/18 17:37 by markus_smolnik
 
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