Durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel (z.B.: PCs, Wahlmaschinen, Digitale Stifte,…), der Nutzung des Internets und der Nutzung von zentralen Rechenzentren (Wahlserver) bestehen bei elektronischen Wahlen Sicherheitsrisiken sowohl auf Seiten des Wählers (z.B.: Viren, Würmer,…), als auch auf Seiten der Rechenzentrenbetreiber. Natürlich gibt es auch einige Maßnahmen diese Gefahren und Risken zu reduzieren.
Insbesondere für Betreiber von zentralen Systemen hat das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) umfassende Gefährdungs-, Maßnahmenkataloge publiziert.
Nach dem BSI kann man im Wesentlichen fünf Gefahrenklassen unterscheiden:
Schäden auf Grund von Ausfällen dieser Kategorie können beispielsweise durch:
* Personalausfall (Epidemien,…),
* Technische Probleme (Stromausfall, Leitungsausfall, Serverausfall, Kabelschäden,...), * etc.
hervorgerufen werden.
Schäden auf Grund von Ausfällen dieser Kategorie können beispielsweise durch:
hervorgerufen werden.
Schäden auf Grund von Ausfällen dieser Kategorie können beispielsweise durch:
* Fehler in der Systemadministration,
hervorgerufen werden.
Schäden auf Grund von Ausfällen dieser Kategorie können beispielsweise durch:
hervorgerufen werden.
Schäden auf Grund von Ausfällen dieser Kategorie können durch:
hervorgerufen werden.
Quelle:
http://www.bsi.de/gshb/deutsch/g/g01.htm