La recommandation de la CNIL à la vote électronique

Die „Commission nationale de l’informatique et des libertés“ (CNIL), ihres Zeichens nationale Kommission für Informatik und Freiheiten, hat eine Reihe von Empfehlungen für IT-basierte Distanzwahlen, insbesondere jene über das Internet herausgegeben, diese umfassen folgende Punkte:

  • Einen strikte Trennung der Identifikationsdaten des Wählers und der elektronischen Wahlurne durch das elektronische Wahlsystem, um eine anonyme Stimmabgabe zu gewährleisten. Der Systemadministrator und die Wahlkommission dürfen nicht in der Lage sein die abgegebene Stimme einer Person zuzuordnen, um dies zu gewährleisten sollen Verschlüsselungssysteme angewandt werden.
  • Das dem E-Voting zugrundeliegende Wahlsystem muss transparent sein. Der Sourcecode der Applikationen und die verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen sollen offengelegt werden.
  • Eine Prüfung der verwendeten technischen Einrichtungen, um ihre einwandfreie Funktionalität jederzeit sicherzustellen.

Quelle

 
begriffe/rechtlich/la_recommandation_de_la_cnil_a_la_vote_electronique.txt · Last modified: 2007/05/30 21:24 by markus_smolnik
 
Except where otherwise noted, content on this wiki is licensed under the following license:CC Attribution-Noncommercial-Share Alike 3.0 Unported
Recent changes RSS feed Donate Powered by PHP Valid XHTML 1.0 Valid CSS Driven by DokuWiki