Digitale Signaturen

Gesetzliche Grundlage

Mit dem Nationalratschbeschluss des Signaturgesetzes 1999 hat Österreich als erster EU-Mitgliedsstaat die 2000 in Kraft getretene Richtlinie über gemeinschaftliche Signaturen umgesetzt.

Quelle:

  • Berlakovic, A. (2001), E-Voting - Juristische und technische Anforderungen an elektronische Partizipationsmöglichkeiten, Masterthesis an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien


Digitale Signatur

Die digitale Signatur wendet das asymmetrische Verschlüsselungsverfahren RSA an. Es können durch die digitale Signatur elektronische Nachrichten mit einer Unterschrift versehen werden, die es dem Empfänger ermöglicht zu überprüfen ob die Unterschrift tatsächlich vom Sender kommt und ob die übermittelten Daten am Weg verändert wurden. Durch mathematische Algorithmen wie RSA kann die Authentizität und Integrität bei digitalen Signaturen sichergestellt werden.

Vorraussetzung für die digitale Unterschrift ist ein Schlüsselpaar (ein privater und ein öffentlicher Schlüssel).
Der Sender bildet eine Hashwert aus seiner Nachricht. Mit dem privaten Signaturschlüssel wird dieser Hashwert verschlüsselt (digital signiert). Der Sender versendet die signierte Nachricht und den öffentlichen Schlüssel. Der Empfänger bildet den Hashwert aus der empfangenen Nachricht. Mit dem öffentlichen Signaturschlüssel kann er die Signatur entschlüsseln und den ursprünglichen Hashwert lesen. Wenn die beiden Hashwerte übereinstimmen, dann ist die Nachricht unterwegs nicht verändert worden. Wenn der öffentliche Schlüssel des Senders ident mit dem im Zertifikat des Senders ist, dann ist auch sicher, dass die Nachricht vom Sender stammt.

Die Schlüsselpaare, die für die digitale Signatur benötigt werden, werden häufig auf Signaturkarten gespeichert. Diese ist eine Prozessorkarte, die es ermöglicht Schlüssel im RSA-Standard und Zertifikate zu speichern. Sie hat das Aussehen von einer Kreditkarte.

In Österreich wurden im Signaturgesetz qualitativ unterschiedliche elektronische Signaturen (Sichere Signatur, Amtssignatur, Verwaltungssignatur)definiert. Je nach Bedarf kann daher eine entsprechende elektronische Signatur gewählt werden.

Quelle:

* http://www.a-sit.at/index.php



Schematischer Ablauf

Ouelle:

  • Schmeh, K. (1998), SAFER NET - Kryptografie im Internet und Intranet, dpunkt-Verlag, Heidelberg


 
begriffe/technisch/digitale_signatur_schematischer_ablauf.txt · Last modified: 2007/08/08 17:50 by gudrun_schuetz
 
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