Die OCG ist ein gemeinnütziger Verein (siehe Statuten der OCG), der sowohl Einzelmitglieder, als auch juristische Personen als Mitglieder hat. Details zu den Arten der Mitgliedschaft auf dieser Seite weiter unten bzw. in den Statuten.
Wenn Sie oder Ihre Firma/Organisation/Schule Mitglied der OCG werden wollen, fordern Sie bitte einen Aufnahmeantrag im OCG-Sekretariat an oder senden Sie uns Ihre Anmeldung online und wählen Sie hier das entspechende Formular aus:
Ihre Ansprechpartnerin für Mitgliederangelegenheiten:
Barbara Windisch
Tel.: 01 512 02 35-24
E-Mail: barbara.windisch@ocg.at
Mitgliedsbeitrag:
- Einzelmitglieder (physische Personen) zahlen derzeit einen Mitgliedsbeitrag von 36 € jährlich.
- Für Pensionisten/Pesionistinnen gilt ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von 18 € jährlich.
- Für Studierende ohne eigenes Einkommen ist die Mitgliedschaft im ersten Jahr kostenlos. Für jedes weitere Jahr wird ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von 12 € fällig.
- Für Schüler/Schülerinnen gilt ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von 6 € jährlich.
- Mitgliederaktion 2011: TestleiterInnen und BeurteilerInnen können 2011 gratis Mitglied werden. Diese Mitgliedschaft endet automatisch mit Dezember 2011.
Bei juristischen Personen (Firmen, Institutionen, Vereinen, Schulen) gibt es verschiedene Arten der Mitgliedschaft:
- Institutionelle Mitglieder
Dies sind gemeinnützige Fachvereinigungen oder Fachinstitutionen, die im Bereich des Vereinszwecks der OCG tätig oder daran interessiert sind, sich mit den Zwecken und Zielen der OCG zu identifizieren und ihren Sitz in Österreich haben. Höhe des Mitgliedsbeitrages: nach Vereinbarung mit dem OCG-Vorstand (derzeit ein ganzzahliges Vielfaches von 360 €).
- Juristische Mitglieder
Dies sind juristische Personen. Ein Juristisches Mitglied hat dem Vorstand seinen Vertreter bekanntzugeben. Höhe des Mitgliedsbeitrages: nach Vereinbarung mit dem OCG-Vorstand (je nach Firmengröße derzeit zwischen 200 € und 400 €)
- Fördernde Mitglieder
Dies sind physische oder Juristische Personen, die einen erhöhten, mit dem Vorstand vereinbarten Mitgliedsbeitrag entrichten. Herstellerfirmen können nur fördernde Mitglieder werden. Höhe des Mitgliedsbeitrages: nach Vereinbarung mit dem OCG-Vorstand (derzeit mindestens 725 €, viele bedeutend mehr).
- Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Archive, Museen)
bis zu 10 Angestellte: 50 €
11 - 50 Angestellte: 100 €
über 50 Angestellte: wie bei den institutionellen Mitgliedern
Austritte sind jeweils zum Jahresende möglich.