Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) vergibt gemeinsam
mit
(im folgenden "beteiligte Gesellschaften" genannt) jährlich
einen Preis für eine hervorragende Dissertation (GI-Dissertationspreis). Die
Dissertation muss in der Informatik angesiedelt sein. Hierzu zählen nicht nur
Arbeiten, die einen Fortschritt für die Informatik bedeuten, sondern auch
Arbeiten aus den Anwendungen der Informatik in anderen Disziplinen und Arbeiten,
die die Wechselwirkungen zwischen Informatik und Gesellschaft untersuchen.
1. Rahmenbedingungen
1.1 Das Ziel
Die beteiligten Gesellschaften möchten besonders wichtige
Arbeiten junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Öffentlichkeit
herausstellen. Sie möchten darüber hinaus einen Beitrag zum Wissenstransfer von
den Universitäten in die Bereiche Technik, Wirtschaft und Gesellschaft leisten.
1.2 Ausstattung
Der Dissertationspreis ist mit 5.000 EURO
dotiert. Davon tragen SI, OCG und GChACM je 1.000 EURO; die GI
übernimmt 2.000 EURO.
1.3 Publikation
Die von den Antragsberechtigten vorgeschlagenen Dissertationen
werden auf einem Kolloquium durch Vorträge der Doktorandinnen bzw. Doktoranden
vorgestellt und in einer Kurzfassung im Sammelband „Ausgezeichnete
Informatikdissertationen" in der GI-eigenen Reihe Lecture Notes in Informatics
(LNI) - Disserations publiziert. Die mit dem Preis ausgezeichnete Arbeit wird in
der Einleitung des Buches besonders gewürdigt.
1.4 Preisverleihung und Bekanntgabe
Die Preisverleihung erfolgt auf der Jahrestagung der
Gesellschaft für Informatik e.V., der ´INFORMATIK 20XX´, durch den Präsidenten.
Eine Würdigung der Arbeit wird im Informatik
Spektrum veröffentlicht.
2. Einreichungsverfahren
2.1 Vorschlagsberechtigung
Vorschlagsberechtigt sind die wissenschaftlichen Hochschulen
in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz, die das
Promotionsrecht in den oben genannten Bereichen haben. Jede dieser Hochschulen
darf eine Dissertation für den Preis vorschlagen
2.2 Einreichungsunterlagen
Neben zwei Exemplaren und einer elektronischen Version der der
Dissertation (als PDF auf CD) sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Begründung des Vorschlags durch die jeweilige Fakultät
- die Gutachten der Referentinnen bzw. Referenten
- ein Curriculum Vitae
- eine Publikationsliste der Doktorandin bzw. des Doktoranden
3. Auswahlverfahren
3.1 Auswahlgremium
Die Entscheidung trifft ein Gremium, das sich aus
Vertreterinnen und Vertretern des Beirats der Universitätsprofessorinnen und
-professoren der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) zusammensetzt. In diesem
Gremium haben die beteiligten Gesellschaften Sitz und Stimme.
3.2 Auswahlkriterien
- Originalität und Tiefe der Ergebnisse
- Form der Darstellung
- Bedeutung der Arbeit für die Weiterentwicklung der Informatik
Die Bearbeitungsdauer sollte bei sonst gleichen Leistungen
den Ausschlag geben.
4. Aktuelle Daten
Fristen
Anträge können in der Regel bis zum 15. Februar des jeweiligen
Jahres eingereicht werden. Es sind nur solche Dissertationen zugelassen, für die
der Tag der mündlichen Prüfung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
des Vorjahres liegt. Promotionen, die außerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen
wurden, können nicht berücksichtigt werden. Eine wiederholte Antragstellung für
die gleiche Arbeit ist nicht zulässig.
Adresse
Die Antragsunterlagen sind einzureichen bei:
Frau Professorin
Dr. Dorothea Wagner
Universität Karlsruhe
Fakultät für Informatik
Institut ILKD
Am Fasanengarten 5
76131 Karlsruhe