e|Gov Innovationspreis
e|Gov Innovationspreis
für hervorragende Veröffentlichungen im Bereich E-Government
Ausschreibung für den e|Gov Innovationspreis 2011
Das Forum e|Government der Österreichischen Computer Gesellschaft verleiht zur Förderung von E-Government jedes zweite Jahr den e|Gov Innovationspreis. Der Innovationspreis honoriert Arbeiten aus verschiedenen E-Government Disziplinen, insbesondere im Bereich der staatlichen Verwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung auf nationaler oder europäischer Ebene, der sozialen Selbstverwaltung und anderer staatlicher Funktionen sowie internationaler Organisationen. Die Arbeit muss sowohl einen IT- als auch einen Anwendungsbezug zum E-Government haben. Bevorzugt werden Arbeiten mit multidisziplinärem Ansatz.
Zielgruppe des Preises sind Nachwuchswissenschaftler/innen, die zum jeweiligen Stichtag das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Anstellung der Autor/inn/en an einer wissenschaftlichen Institution ist keine Voraussetzung für die Einreichung.
Die eingereichte Forschungsarbeit muss in einem festgesetzten Zeitraum vor der Einreichfrist in Österreich, Deutschland oder der Schweiz abgeschlossen worden sein. Ein Teil der Arbeit kann im Rahmen eines Gast- oder Studienaufenthaltes im Ausland oder eines internationalen Forschungsprogramms, an dem diese Länder teilnehmen, durchgeführt worden sein.
Der e|Gov Innovationspreis wird ausschließlich für wissenschaftliche Veröffentlichungen vergeben, die entweder auf wissenschaftlichen Konferenzen mit doppel-blindem Begutachtungsprozess (zumindest drei Gutachten) oder in namhaften internationalen Zeitschriften publiziert wurden. Die Gutachten sind der Bewerbung beizulegen.
Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen können nicht eingereicht werden. Eine Gemeinschaftspublikation kann dann eingereicht werden, wenn die/der einreichende HauptautorIn ist (und auf ihn/sie die Punkte 2 und 3 zutreffen).
Die eingereichte Veröffentlichung muss in den zwei Jahren vor der Einreichfrist publiziert worden sein bzw. es muss zum Einreichzeitpunkt eine Publikationsbestätigung vorliegen; diese ist der Einreichung beizugeben. Die Veröffentlichung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgt sein.
Kriterien für die Bewertung sind: thematische Relevanz, Methodik und Korrektheit, Aktualität, Originalität, Anwendbarkeit, sowie Struktur und Präsentation der Arbeit.
Der e|Gov Innovationspreis ist mit EUR 3.000,- dotiert. Hat eine Einreichung mehrere Autor/inn/en, so erhalten alle Autor/inn/en zusammen diesen Betrag. Die Jury behält sich das Recht vor, den Preis zu teilen. Von einer Preiszuerkennung kann Abstand genommen werden, falls keine preiswürdigen Arbeiten eingereicht wurden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die drei besten Arbeiten werden zu einer Endpräsentation geladen.Für die Zuerkennung bzw. Verleihung des Preises ist die Anwesenheit bei und die Vorstellung der Arbeit im Rahmen der hierfür organisierten Session bei einer eGovernment-Veranstaltung Voraussetzung. Von dieser Bedingung kann - nach Ermessen der Jury - in begründeten Ausnahmefällen abgegangen werden.
Für Einreichungen ist ein Online-System verfügbar. Es sind zwei Versionen einzureichen:
anonymisierte Version, dh. die Autorenangaben bzw. Affiliation ist unkenntlich zu machen. Diese Version dient der Begutachtung durch die Jury für den e|Gov Innovationspreis;
eine Version mit Autor/inn/en-Namen und Affiliation.
Alle Einreichungen werden nach Ende der Bewertungsphase auf der Homepage der Österreichischen Computer Gesellschaft in der namentlichen Version mit Affiliation veröffentlicht. Die Autor/inn/en erklären sich mit ihrer Einreichung ausdrücklich damit einverstanden und erklären, dass sie die Rechte zur Veröffentlichung ihrer Einreichung im Rahmen dieses Preises der Österreichischen Computer Gesellschaft einräumen und dazu auch befugt sind.






