NISG 2026 - Umsetzung für Betroffene
Informationen aus erster Hand - stellen Sie Ihre persönlichen Fragen an Expert*innen!
Am Panel und für Ihre Fragen stehen Vertreter*innen des Bundesamts für Cybersicherheit (Cybersicherheitsbehörde), Auditor*innen, betroffene Unternehmen sowie Vertreter der OCG als Unabhängigen Stelle (USte) - bis 1. Oktober 2026 Qualifizierte Stelle (Quaste) - Rede und Antwort. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Fragen zur Umsetzung, zur Lieferkette sowie zur Rolle einer ISO/IEC 27001 Zertifizierung zu stellen.
Im Anschluss gibt es die Möglichkeit zur Vernetzung und persönlichen Gesprächen bei einem kleinen Buffet.
NISG 2026
Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Deadlines – wobei die inhaltlichen Details erst per Verordnung verlautbart werden.
- 1. Oktober 2026: Inkrafttreten des NISG 2026, „altes“ NISG tritt außer Kraft
- 1. Jänner 2027: Frist zur Selbst-Registrierung der betroffenen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen endet.
Der „Nachweis der operativen sowie organisatorischen Umsetzung“ wird „auch durch einschlägige gültige Zertifikate“ möglich sein, d. h. eine ISO/IEC 27001 Zertifizierung, die ein funktionierendes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nachweist, kann bei passendem Scope über die gesamte Einrichtung auch als Nachweis dienen.